Obligatorisches Programm
Obligatorische Schiesspflicht
Die Schiesspflicht kann jeweils bis 31. August absolviert werden. Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn mindestens 42 Punkte erreicht und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Datum | Zeit |
Mittwoch 30. April 2025 | 18:00 - 20:00 Uhr |
Mittwoch 25. Juni 2025 | 18:00 - 20:00 Uhr |
Samstag 30. August 2025 | 14:00 - 16:00 Uhr |
Programm
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
Mitnehmen
Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
Dienstbüchlein
Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
Amtlicher Ausweis
Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
Persönlicher Gehörschutz
Dokumente
Merkblatt_Schiesswesen_ausser_Dienst_2025.pdf